Informationen zu österreichischen Ehefähigkeitszeugnissen (Österreicher heiraten im Ausland).
Wenn ein/e ÖsterreicherIn im Ausland heiratet, verlangt das ausländische Standesamt oftmals ein „Ehefähigkeitszeugnis“. Dieses Zeugnis ist eine Bestätigung, dass nach österreichischem Recht der Eheschließung der beiden im Zeugnis angeführten Verlobten keine rechtlichen Ehehindernisse entgegenstehen und die Ehe im Ausland nach österreichischem Recht geschlossen werden kann.
Der Antrag zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (bei der grundsätzlich beide Verlobte persönlich anwesend sein müssen) erfolgt beim Wohnsitzstandesamt in Österreich eines der Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in Österreich, ist für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig: der letzte Wohnsitz in Österreich, ansonsten das Standesamt Wien-Innere Stadt.
Es werden für das Ehefähigkeitszeugnis in der Regel dieselben Dokumente von beiden Verlobten (auch vom ausländischen Partner) benötigt, wie sie für eine Eheschließung in Österreich vorzulegen sind.
Welche Dokumente Sie im Ausland für die Eheschließung tatsächlich benötigen, können Sie nur bei den zuständigen Behörden des betreffenden Staates erfahren. Informationen dazu kann Ihnen eventuell auch die zuständige Österreichische Botschaft erteilen.
Mit Deutschland, der Schweiz und Italien gibt es Abkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen. In diesen Fällen kann der Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses auch über das Heiratsstandesamt im Ausland gestellt werden.
Wenn Sie ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis brauchen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt über die notwendigen Unterlagen, die Abwicklung und Kosten. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.