Frei gewordene Wohnungen werden von den gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften an das Wohnungsamt mit den dazugehörigen Merkmalen - Größe, Anzahl der Zimmer, Höhe der Miete, usw. gemeldet.
Das Programm wählt danach alle in Frage kommenden Wohnungswerber für die frei gewordene Wohnung aus. Dabei wird anhand der vorhandenen Daten des*der Antragsteller*in überprüft, ob dieser*diese der frei gewordenen Wohnung überhaupt zugeteilt werden kann. Damit ist ausgeschlossen, dass eine 4 Zimmerwohnung an einen kleinen Haushalt vergeben wird, dass jemand, der nur eine niedrige Miete bezahlen kann, für eine zu teure Wohnung berücksichtig wird oder an jemanden mit Gehbehinderung eine OG-Wohnung ohne Lift zugeteilt wird. Die so ausgewählten, in Frage kommenden Antragsteller, werden nach den automatisch vergebenen Punkten gereiht. Die in Frage kommende Wohnung wird dann vom Wohnungsausschuss einem der Erstgereihten zugeteilt.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass aus diesen Richtlinien kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Wohnung erwächst!
Wohnungsvergaberichtlinie 2021.pdf (0.72 MB)